Als Nachweis für die Spendenabsetzbarkeit gegenüber dem Finanzamt sind rechtlich gültig: Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen der Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen der betreffende Kontoauszug. Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist.
Sollte der betreffende Beleg nun nicht mehr auffindbar sein, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbestätigung aus.
Ich habe im Jahre eine Spende an den Verein "Entwicklungspartnerschaft für Kamerun" getätigt und ersuche um Ausstellung einer Spendenbestätigung: